Friemann aus Altenbochum
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Familienchronik "Friemann v. Altenbochum"
von Theodor Heinrich Friemann

Die Geschichte des Hauses

Karl der Große fand bei seinem Einmarsch in Sachsen noch die gleichen Zustände bei den Sachsen vor, die fast 800 Jahre früher Tacitus in seinem Buch "Germania" geschildert hatte.

Die Einteilung in drei Klassen: Edle, Freie und Sklaven war bei den Sachsen geblieben.

Ihre Lebensgewohnheiten waren fast unverändert. Die Jagd auf Edelwild war nach wie vor die Lieblingsbeschäftigung der freien Sachsen.

Gerade unsere Heimat, in der sich heute Schornstein an Schornstein reiht, war ehedem ein ideales Jagdgebiet.

In dem großen Buchenwald zwischen Ruhr und Emscher, das "Bockholt" genannt, der nur von der alten Heerstraße "Hellweg" durchquert wurde, waren alle Arten Hochwild vertreten.

Hier war, wie uns die interessanten Ausgrabungen des Herrn Pastor Leich, Harpen, zeigen, der riesige Auerochse zu Hause. Die Ergebnisse dieser Ausgrabungen berechtigen uns auch zu der Annahme, dass schon vor mehreren tausend Jahren menschliche Ansiedlung bestanden haben.

Waldlichtungen in der Nähe der alten Heerstraße "Hellweg" waren beliebte Sied- lungsplätze.

Eine dieser Siedlungen war auch das heutige Altenbochum, die Heimat des Geschlechts der Friemann aus Altenbochum.

Hier haben unsere Vorfahren als "Freie von Altenbochum" nach germanischer Sitte, mit Meuten von ca. 60 bis 70 Hunden, den Wald durchstreift.

"Es war eine köstliche Zeit" - Der Segen der Kultur bescherte uns die "beneidenswerte Heutige".

Nach Unterwerfung der Sachsen war Karl klug genug, die Sachsen in ihren übernommenen Gewohnheiten nicht stark zu hemmen. Er benutzte die alten Gogerichte weiter und baute sie zu den "Freigerichten" aus. Aus diesen Freigerichten konnten nur Freie über andere Freie zu Gericht sitzen.

Leider ist in Deutschland über diese alte, wichtige Einrichtung der Freigerichte noch wenig bekannt. Selbst die Darstellung Timmermanns in seinem bekannten Werk "Oberhof" ist, was das Freigericht betrifft, irrig. Ein Oberhof war von den mit Landgütern reichlich gesegneten Klöstern zur bequemen Verwaltung der von Klostersitz entfernt liegenden Höfe, eingerichtet. Verwalter eines Oberhofes war ein Hof höriger des Klosters, niemals ein "liber versus el scabinus", wie die "schöffenbar Freien" des Freigerichts genannt wurden. Der Verwalter des Oberhofes stand dem Hofgericht vor, das über die anderen Hofhörigen urteilen konnte.

Der Freigraf des Gerichts wurde entweder direkt vom Kaiser oder vom Landesfürsten mit der Freigrafschaft belehnt.

So wurde unser Vorfahr Johannes Vrygeman, der sich als Freigraf "van dem Bockholt" nannte, 1360 mit der Freigrafschaft Dortmund vom Kaiser Karl IV. belehnt.

Es ist auch ein Irrtum, die Freigrafen der bedeutenden Freistühle Dortmund und Bochum als einfache Bauernrichter ohne Vorbildung für ihr Fach anzusehen.

Wie die im Anhang beigegebenen Urkundenabschriften, die lateinische Sprache beweisen, beherrschten unsere damaligen Vorfahren die lateinische Sprache wie ihre Muttersprache. Die geschmackvolle Ausführung der Originalurkunden erregt noch heute unsere Bewunderung, zumal unter Berücksichtigung der bedauerlichen Tatsache, dass nach fast 500 Jahren später in unserem Vaterlande 80% Analphabeten vorhanden waren.

Über die Stellung der "schöffenbar Freien" im Mittelalter gibt uns der bei Darpe, Seite 110, wiederzugebende Brief des Freigrafen Wyneke Paskendal an den Herzog Wilhelm zu Sachsen, aus dem Jahre 1453, Aufklärung. In diesem Brief führt er in korrekter Rangordnung "der fürsten, herren, graven, frien, edeln, ritter und knechten, die Stuhlherren sind in Westfalen" die Freien vor dem niederen Adel auf.

Ausser dem Friemann aus Altenbochum stammt auch das adlige Geschlecht derer von Altenbockum aus der Siedlung Altenbochum.

In der ältesten uns bekannten Urkunde aus dem Jahr 1321 werden beide Geschlechter erwähnt. In dieser Urkunde wird ausdrücklich der Freigraf Sybertus, als der Freie von Altenbochum gegenüber Wennemar Ritter von Altenbochum aufgeführt.

Ob beide Familien gleichen Ursprungs sind, lässt sich nicht nachweisen.

Dieser Freigraf Sybertus, der Vryge von Aldenbochum, ist der Ahnherr des Geschlechts.

Sein Sohn Eberhardus, der Vryge von Aldenbochum, heiratete die einzige Tochter des Freigrafen Conrad (Cord) von Vrylinghausen (Urenkelin des Freigrafen Winand von Vrylinghausen) und nannte sich dann auch Vryge von Vrylinghausen.

Quelle:
Theodor Heinrich Friemann,
„Friemann v. Altenbochum“, 1931